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   VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18   

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VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18 (https://dejure.org/2018,17577)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 2 S 747/18 (https://dejure.org/2018,17577)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 2 S 747/18 (https://dejure.org/2018,17577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erstattung der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche Bevollmächtigung nur beratend tätig gewordenen Rechtsanwaltes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche Bevollmächtigung nur beratend tätig gewordenen Rechtsanwalts; Kosten einer "zweckentsprechenden Rechtsverfolgung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 80 Abs. 1 ; LVwVfG § 80 Abs. 3
    Möglichkeit der Erstattung der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche Bevollmächtigung nur beratend tätig gewordenen Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 677
  • NVwZ-RR 2018, 677 DÖV 2018, 788 (Ls.)
  • VBlBW 2018, 471
  • DÖV 2018, 788
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Auch die Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche Bevollmächtigung nur beratend tätig gewordenen Rechtsanwaltes können nach § 80 Abs. 1 S 1 LVwVfG im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 S 1 LVwVfG erstattet werden, sofern diese Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1988 - 6 C 41.85 -).

    5 a) Zu Recht ist das Verwaltungsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt seiner Überlegungen unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.04.1988 - 6 C 41.85 -, juris) davon ausgegangen, dass die Kosten eines im Widerspruchsverfahren nur beratend - ohne förmliche Bevollmächtigung - tätig gewordenen Rechtsanwaltes nach § 80 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG erstattet werden können, sofern diese Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Insoweit geht der Senat zwar davon aus, dass im Rahmen des geltend gemachten Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Verfahrensfehler i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - insbesondere eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - in zulässiger Weise gerügt werden können, weil die Oberverwaltungsgerichte das Urteil - anders als das Bundesverwaltungsgericht mit der Revision - auch in tatsächlicher Hinsicht prüfen müssen (SächsOVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 -, juris Rdnr. 12; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. § 124 Rdnr. 82 m.w.N.; im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rdnr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 -, VBlBW 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06

    Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine grundsätzliche, obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; Beschluss des Senats vom 18.01.2007 - 13 S 1576/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Allerdings hat dies mit Blick auf die selbstständigen Anforderungen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zur Konsequenz, dass ernstliche Zweifel in diesen Fällen nur vorliegen, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG und VGH Bad.-Württ., aaO, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 -, juris Rdnr. 15).
  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Insoweit geht der Senat zwar davon aus, dass im Rahmen des geltend gemachten Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Verfahrensfehler i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - insbesondere eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - in zulässiger Weise gerügt werden können, weil die Oberverwaltungsgerichte das Urteil - anders als das Bundesverwaltungsgericht mit der Revision - auch in tatsächlicher Hinsicht prüfen müssen (SächsOVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 -, juris Rdnr. 12; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. § 124 Rdnr. 82 m.w.N.; im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rdnr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97

    Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine grundsätzliche, obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; Beschluss des Senats vom 18.01.2007 - 13 S 1576/06 - juris).
  • VG Stuttgart, 18.01.2019 - 2 K 2241/17

    Zustimmung zur Widmung einer Straße - Erstattung von Rechtsanwaltskosten im

    Nachweispflichtig hierfür ist derjenige, der die Notwendigkeit entsprechender Aufwendungen geltend macht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.06.2018 - 2 S 747/18 - juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 18.04.1988, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18

    Auswahl bei Vorhandensein mehrerer geeigneter Bewerber für eine vorbehaltene

    Bleibt der Sachaufklärungsrüge als Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO der Erfolg versagt, ist auch für eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel unter diesem Aspekt kein Raum (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 17. August 2016 - 1 L 87/15 -, BA S. 5; SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 286/14 -, juris Rn. 14; VGH BW, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 S 747/18 -, juris Rn. 11, jew. m. w. N.).
  • VG Cottbus, 24.05.2023 - 6 K 786/20
    Hat die Behörde abgelehnt, die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch den Erstattungsberechtigten festzustellen, ist hiergegen grundsätzlich die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alt. VwGO) des Erstattungsberechtigten statthaft, mit der er die Verpflichtung der Behörde begehrt, die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2001 - 6 C 19/01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 S 747/18 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. September 2017 - 4 A 24/17 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 13. Juli 2017 - 4 K 1131/16.NW -, juris;  VG Berlin, Urteil vom 17. Juli 2017 - 8 K 193.17 -, juris).
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